Pflegeberatung nach § 37 SGB XI digital durchführen – So gelingt die papierlose Beratung mit Software
Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist für viele pflegebedürftige Menschen verpflichtend,
wenn sie Pflegegeld beziehen und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst erhalten.
Damit das Pflegegeld weitergezahlt wird, muss die Beratung in festgelegten Intervallen durchgeführt
und dokumentiert werden.
Mit der zunehmenden Digitalisierung stellt sich für viele Pflegeberater:innen und Dienste die Frage,
ob sich die Pflegeberatung auch digital durchführen und dokumentieren lässt.
Digitale Lösungen können hierbei unterstützen, organisatorische Abläufe zu vereinfachen
und papierbasierte Prozesse zu reduzieren.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?
Pflegegeldempfänger sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, regelmäßig eine
Beratung zur Sicherung der Pflegequalität in Anspruch zu nehmen.
Diese wird häufig von ambulanten Pflegediensten, Pflegeberater:innen oder anerkannten Stellen durchgeführt.
Die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kann dies Auswirkungen auf die Auszahlung des Pflegegeldes haben.
Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist daher ein zentraler Bestandteil der Beratung.
Warum digitale Pflegeberatung nutzen?
In vielen Einrichtungen erfolgt die Pflegeberatung noch papierbasiert.
Digitale Lösungen können hier eine organisatorische Unterstützung bieten:
- Papierarme Abläufe: Dokumentation ohne Ausdrucke, Scans oder Postversand.
- Strukturierte Prozesse: Einheitliche Formulare und Vorlagen.
- Bessere Übersicht: Beratungen, Fristen und Nachweise zentral verwalten.
- Erinnerungsfunktionen: Hinweise auf anstehende Beratungstermine oder Fristen.
- Digitale Weiterverarbeitung: Export von Dokumenten zur Ablage oder Abrechnungsvorbereitung.
Digitale Pflegeberatung kann dazu beitragen, typische Fehlerquellen zu reduzieren
und den Verwaltungsaufwand im Beratungsalltag zu senken.
Wie kann digitale Pflegeberatung in der Praxis ablaufen?
Mit einer spezialisierten Software wie pflegeberatung.software lassen sich
verschiedene Schritte der Pflegeberatung digital unterstützen:
Erfassung der Klientendaten:
Angaben wie Pflegegrad, Kostenträger und Beratungsintervalle werden hinterlegt.
Dokumentation der Beratung:
Inhalte, Empfehlungen und Beobachtungen werden strukturiert erfasst.
Bestätigung:
Je nach Prozess können Unterschriften digital erfasst werden.
Dokumentenerstellung:
Der Beratungsnachweis kann als PDF generiert und gespeichert werden.
Weiterverarbeitung:
Export oder Übermittlung der Unterlagen erfolgt entsprechend der jeweiligen Vorgaben.
Welche Inhalte sollten dokumentiert werden?
Die konkreten Anforderungen können je nach Kostenträger und Prüfkontext variieren.
Häufig werden unter anderem folgende Angaben benötigt:
- Name und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
- Ort und Datum der Beratung
- Pflegegrad und zuständige Pflegekasse
- Inhalte der Beratung (z. B. Pflegequalität, Hilfsmittel, Entlastungsangebote)
- Empfehlungen oder Hinweise an die Pflegekasse
- Bestätigung der durchführenden Person
Datenschutz und organisatorische Sicherheit
Bei der digitalen Pflegeberatung werden personenbezogene und besonders schützenswerte Daten verarbeitet.
Softwarelösungen können organisatorische und technische Maßnahmen unterstützen,
etwa durch Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung oder Serverstandorte in Deutschland.
Die konkrete Umsetzung hängt vom Anbieter sowie der Nutzungskonfiguration ab.
Fazit: Digitale Pflegeberatung sinnvoll einsetzen
Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI lässt sich mithilfe digitaler Lösungen organisatorisch unterstützen.
Digitale Dokumentation kann helfen, Beratungen übersichtlich zu erfassen,
Nachweise nachvollziehbar abzulegen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Hinweis:
Die Nutzung einer Software ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Die Verantwortung für die korrekte Durchführung, Dokumentation und Abrechnung
liegt beim jeweiligen Leistungserbringer.
Tipp:
Über eine unverbindliche Demo können Sie sich einen Eindruck davon verschaffen,
wie digitale Pflegeberatung organisatorisch unterstützt werden kann.
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