Digitale DTA-Abrechnung ohne eigenen Zugang? So funktioniert die Abrechnung mit Pflegekassen - schnell, sicher und kostengünstig per Mausklick.

Digitale DTA-Abrechnung ohne eigenen Zugang? So funktioniert die Abrechnung mit Pflegekassen - schnell, sicher und kostengünstig per Mausklick.

Digitale DTA-Abrechnung ohne eigenen Zugang? So funktioniert die Abrechnung mit Pflegekassen - schnell, sicher und kostengünstig per Mausklick.


Die DTA-Abrechnung (Datenträgeraustausch) * ist ein etabliertes Verfahren zur digitalen Abrechnung
von Pflegeleistungen mit den Pflegekassen. Viele kleinere Pflegedienste, Pflegeberater:innen oder Anbieter der
Alltagsbegleitung verfügen jedoch nicht über eine eigene DTA-Anbindung * – etwa aus technischen, organisatorischen
oder wirtschaftlichen Gründen.




Dieser Beitrag erläutert, wie die DTA-Abrechnung über einen Abrechnungsdienstleister erfolgen kann
und welche Vorteile eine Integration in die Pflegesoftware bietet.



Was ist die DTA-Abrechnung und warum ist sie relevant?




DTA steht für Datenträgeraustausch und beschreibt die standardisierte elektronische Übermittlung
von Abrechnungsdaten an Pflegekassen. In der Pflegepraxis wird dieses Verfahren unter anderem für folgende
Leistungsbereiche eingesetzt:




  • Pflegeberatung nach § 37 SGB XI

  • Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

  • Entlastungsleistungen und Alltagsbegleitung nach §§ 45a und 45b SGB XI

  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI




Die digitale Abrechnung kann helfen, papierbasierte Prozesse zu reduzieren und die Kommunikation mit
Kostenträgern zu vereinfachen. Voraussetzung ist jedoch eine technisch korrekte Umsetzung des DTA-Standards.



Herausforderung: Eigene DTA-Anbindung




Um selbstständig DTA-Abrechnungen durchführen zu können, sind in der Regel mehrere Voraussetzungen zu erfüllen,
darunter:




  • eine eigene IK-Nummer (Institutionskennzeichen),

  • eine DTA-fähige Softwarelösung,

  • sowie ggf. zusätzliche Vereinbarungen mit Abrechnungsportalen oder Pflegekassen.




Gerade für kleinere Anbieter oder neu gegründete Einrichtungen kann dies mit erhöhtem Aufwand und laufenden
Kosten verbunden sein. Zudem erfordert die Bearbeitung von Rückmeldungen oder formalen Fehlern zusätzliche
Ressourcen.



Lösung: DTA-Abrechnung über einen Abrechnungsdienstleister




Eine Alternative zur eigenen DTA-Anbindung ist die Zusammenarbeit mit einem
spezialisierten Abrechnungsdienstleister. Dabei wird die technische Übermittlung der
Abrechnungsdaten ausgelagert, während die Leistungserfassung weiterhin in der eigenen Pflegesoftware erfolgt.




Moderne Pflegesoftware kann diesen Prozess unterstützen, indem Abrechnungsdaten aus der Dokumentation
strukturiert aufbereitet und an den Dienstleister übergeben werden. Die konkrete Ausgestaltung hängt dabei von
den jeweiligen Vereinbarungen und technischen Rahmenbedingungen ab.



Mögliche Vorteile einer DTA-Abrechnung * mit Dienstleister




  • Reduzierter technischer Aufwand: Keine eigene DTA-Schnittstelle erforderlich.

  • Planbare Kosten: Abrechnung erfolgt häufig auf Basis transparenter Dienstleistungsmodelle.

  • Entlastung im Alltag: Technische Prüfungen und formale Rückmeldungen können übernommen werden.

  • Integrierte Prozesse: Abrechnungsvorbereitung direkt aus der Pflegesoftware möglich.




Die Verantwortung für die korrekte Leistungserfassung und Abrechnung verbleibt dabei stets beim jeweiligen
Leistungserbringer.



Für wen eignet sich die DTA-Abrechnung * über Dienstleister?




Dieses Modell kann insbesondere sinnvoll sein für:




  • Pflegeberater:innen ohne eigene DTA-Infrastruktur

  • kleinere oder spezialisierte Pflegedienste

  • Anbieter der Alltagsbegleitung und Entlastungsleistungen

  • Organisationen ohne eigene IT-Abteilung



Typischer Ablauf einer DTA-Abrechnung





  1. Leistung dokumentieren: Beratung oder Einsatz wird in der Software erfasst und bestätigt.


  2. Abrechnung vorbereiten: Abrechnungsdaten werden strukturiert zusammengestellt.


  3. Übermittlung: Die Daten werden an den Abrechnungsdienstleister übergeben, der die weitere
    technische Verarbeitung übernimmt.




Details wie Prüfprozesse, Rückmeldungen oder Abrechnungszeiträume richten sich nach den jeweiligen
Vereinbarungen und Vorgaben der Kostenträger.



Fazit: DTA-Abrechnung * effizient organisieren




Die DTA-Abrechnung über einen Abrechnungsdienstleister kann für viele Pflegeanbieter eine
praktikable Möglichkeit sein, digitale Abrechnungsprozesse umzusetzen, ohne selbst eine vollständige
DTA-Infrastruktur betreiben zu müssen.




In Kombination mit einer geeigneten Pflegesoftware lassen sich Abrechnungsvorgänge strukturiert vorbereiten und
organisatorische Abläufe vereinfachen. So bleibt mehr Zeit für die eigentliche pflegerische und beratende Arbeit.




Hinweis: Die Nutzung der Software ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Die Verantwortung für die korrekte Abrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegt beim Anwender.
*Für die DTA-Übermittlung ist ein Vertrag mit einer angebundenen Abrechnungsstelle/Partner erforderlich. Konditionen des Partners gelten separat.